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Volksbegehren

Folgende Volksbegehren können unterschrieben werden: - Impfpflicht: Notfalls JA - Impfpflicht: Striktes Nein - Notstandshilfe - Kauf Regional

Aufgrund der auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend der oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist 

von Montag, 20. September 2021 bis (einschließlich) Montag, 27. September 2021,

in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesen Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16. August 2021 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

In der Marktgemeinde St. Georgen am Ybbsfelde können Eintragungen während des Eintragungszeitraums im Bürgerservice an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 20. September 2021, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Dienstag, 21. September 2021, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Mittwoch, 22. September 2021, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 23. September 2021, von 08:00 bis 20:00Uhr,
Freitag, 24. September 2021, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Samstag, 25. September 2021, von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Sonntag, 26. September 2021, geschlossen,
Montag, 27. September 2021, von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (27. September 2021), 20.00 Uhr, durchführen.