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Bienenseuche Maßnahmen

Aufgrund des § 3a Abs. 1 des Bienenseuchengesetzes, BGBl. Nr. 290/1988 i.d.g.F., ordnet die Bezirkshauptmannschaft Amstetten zur Bekämpfung der Bösartigen Faulbrut der Honigbienen (Amerikanische Faulbrut) eine Zone mit einem Radius von 3 km um den Ort des Auftretens der Krankheit in der Stadtgemeinde Amstetten, Standort Reith bei Gießhübl, GstNr. 1154, KG Schönbichl, entsprechend der Markierung im beiliegenden Plan, der einen wesentlichen Bestandteil der Verordnung darstellt, an:

Anschreiben.pdf

Donnerstag, 29. April 2021

Sperrzone AFB AML3-S-077-041.pdf

Donnerstag, 29. April 2021