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Information über Gesetzesbeschluss des Landtages

Die Direktion des Landtages von Niederösterreich teilt mit, dass der Landtag von Niederösterreich in der Sitzung am 17. Juni 2021 folgenden Gesetzesbeschluss gefasst hat, der dem Einspruchsverfahren gemäß Art. 27 Abs. 1 NÖ Landesverfassung 1979 zu unterziehen ist:

NÖ Krankenanstaltengesetz, Änderung https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-1650