Achtung: Diese Seite ist am 30. 06. 2019 abgelaufen.

Kundmachung Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhähern

Aaskrähen (Raben- und Nebelkrähen), Elstern und Eichelhäher sind Rabenvögel, die als Nahrungsopportunisten zu den Gewinnern der Kulturlandschaft zählen. Sie profitieren vielerorts von der Art menschlicher Landbewirtschaftung und können dann unnatürlich hohe Bestandesdichten erreichen. Eier und Jungvögel bzw. Jungwild zählen zur bevor-zugten Beute aller Rabenvögel. Ob sie dadurch die Bestände ihrer Beutetiere beeinträchti-gen, hängt entscheidend von der Dichte der Rabenvögel ab.

Die Eingriffe sind besonders hoch, wo Beutetieren in der Agrarlandschaft keine oder nur streifenweise Deckung zur Verfügung steht, die von den Rabenvögeln systematisch abge-sucht wird. Deshalb besteht das Erfordernis, in die Rabenvögelpopulationen reduzierend einzugreifen, insbesondere dort, wo sie als „Gewinner“ der Intensivlandwirtschaft hohe Dichten erreichen und zum Problem für die „Verlierer“ der Kulturlandschaft werden.

20190404_Verordnung_Kraehenfang.pdf

Kundmachung der Verordnung
Donnerstag, 04. April 2019