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Maßnahmen zur Bekämpfung der ansteckenden Bienenkrankheit "Bösartige Faulbrut (Amerikanische Faulbrut)"

Verordnung

Aufgrund des § 3a Abs. 1 des Bienenseuchengesetzes, BGBl. Nr. 290/1988 i.d.g.F., ordnet die Bezirkshauptmannschaft Amstetten zur Bekämpfung der "Bösartigen Faulbrut" der Honigbienen ("Amerikanische Faulbrut") eine Zone mit einem Radius von 3 km um den Ort des Auftretens der Krankheit in der Marktgemeinde Euratsfeld, KG Euratsfeld, Aufental, Gst.Nr. 375/1 entsprechend der Markierung im beiliegenden Plan, der einen wesentlichen Bestandteil der Verordnung darstellt, Folgendes an (siehe Anhang):

Anschreiben.pdf

Montag, 29. April 2019

Sperrzone NEU.pdf

Montag, 29. April 2019