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Maßnahmen zur Bekämpfung der ansteckenden Bienenkrankheit "Bösartige Faulbrut (Amerikanische Faulbrut)"

Aufgrund des § 3a Abs. 1 des Bienenseuchengesetzes, BGBl. Nr. 290/1988 i.d.g.F., ordnet die Bezirkshauptmannschaft Amstetten zur Bekämpfung der Bösartigen Faulbrut der Honigbienen (Amerikanische Faulbrut) eine Zone mit einem Radius von 3 km um den Ort des Auftretens der Krankheit in der Gemeinde Neustadtl/Donau, KG Kleinwolfstein, Gst.Nr.374/1 entsprechend der Markierung im beiliegenden Plan, der einen wesentlichen Bestandteil der Verordnung darstellt, an.

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Dienstag, 14. Juli 2020

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Dienstag, 14. Juli 2020

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Dienstag, 14. Juli 2020