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Schonzeitenänderung für das Rebhuhn im Verwaltungsbezirk Amstetten

Bisher war im Bezirk Amstetten die Schusszeit des Rebhuhnes per Verordnung für den Zeitraum von 1. bis 30. November festgelegt.


Gemäß § 22 Abs. 1 Z. 19 der NÖ Jagdverordnung, LGBl. 6500/1-0 idF LGBl. Nr. 22/2021, ist die Schusszeit für das Rebhuhn nunmehr in dieser Verordnung selbst von 21. September bis 30. November festgesetzt worden, womit eine Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Amstetten nicht mehr erforderlich und somit aufzuheben ist.

Anschreiben.pdf

Freitag, 30. April 2021