Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmung" und "CETA-Volksabstimmung"
Verlautbarung über die Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung "Für verpflichtende Volksabstimmungen" und "CETA-Volksabstimmung"!
Aufgrund der am 15.11.2018 bzw. 11.01.2019 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres
sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für
Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß
§ 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums,
das ist von Montag, 25. März 2019,
bis (einschließlich) Montag, 1. April 2019, in jeder Gemeinde in den Text samt Begründung des Volksbegehrens Einsicht
nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige
Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten
Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde
erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum
Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss
vom Wahlrecht) und zum Stichtag 18. Februar 2019 in der Wählerevidenz einer Gemeinde
eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren
abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte
Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
In der Marktgemeinde St. Georgen am Ybbsfelde können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse
Gemeindeamt (Bürgerservice), 3304 St. Georgen am Ybbsfelde, Marktstraße 30
an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen
werden:
Montag, 25. März 2019, von 8:00 bis 16:00 Uhr,
Dienstag, 26. März 2019, von 8:00 bis 20:00 Uhr,
Mittwoch, 27. März 2019, von 8:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 28. März 2019, von 8:00 bis 20:00 Uhr,
Freitag, 29. März 2019, von 8:00 bis 16:00 Uhr,
Samstag, 30. März 2019, von 8:00 bis 12:00 Uhr,
Sonntag, 31. März 2019, geschlossen,
Montag, 1. April 2019, von 8:00 bis 16:00 Uhr.
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes
(1. April 2019), 20.00 Uhr, durchführen.