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Volksbegehren - Rücktritt Bundesregierung & Keine Impfpflicht

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung "Rücktritt Bundesregierung" & "Keine Impfpflicht"

Aufgrund der am 9. März 2022 bzw. 1. April 2022 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend der oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:     

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist 

von Montag, 20. Juni 2022 bis (einschließlich) Montag, 27. Juni 2022,

in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden www.bmi.gv.at/volksbegehren.

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16. Mai 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.


In dieser Gemeinde (diesem Magistrat) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse (an folgenden Adressen)

Gemeindeamt (Bürgerservice) 3304 St. Georgen am Ybbsfelde, Marktstraße 30

an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 20. Juni 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Dienstag, 21. Juni 2022, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Mittwoch, 22. Juni 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 23. Juni 2022, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Freitag, 24. Juni 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Samstag, 25. Juni 2022, von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Sonntag, 26. Juni 2022, geschlossen,
Montag, 27. Juni 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr,

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (27. Juni 2022), 20.00 Uhr, durchführen.