Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Ich erwarte oder habe ein Kind Was muss bei einer Schwangerschaft beachtet werden? Wie bereite ich mich auf die Geburt vor? Um welche Dokumente muss ich mich für mein Kind kümmern?

zu bezeichnender Text

Wichtige Informationen für werdende Eltern

Relevante Services für die Geburt eines Kindes

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Familie und Kinder

Die Checkliste "Beruf und Finanzielles vor der Geburt eines Kindes" gibt einen Überblick darüber, was Sie beachten sollten:

  • Mitteilung an die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber über die Schwangerschaft
  • Wochengeld bei Ihrer Krankenkasse beantragen
  • Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen in der Schwangerschaft

Es muss außerdem ein Krankenhaus für die Geburt gefunden werden.
Mehr Info zu Checkliste Beruf und Finanzielles vor der Geburt eines Kindes

Für das Kind sind zu beantragen:

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaft
  • Unter Umständen Reisepass und/oder Personalausweis

Über den Digitalen Babypoint können beispielsweise die Geburtsurkunde, der Staatsbürgerschaftsausweis oder die Meldebestätigung elektronisch beantragt werden.
Mehr Info zu Behördenwege bei der Geburt eines Kindes

Es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungen sowohl während der Schwangerschaft als auch danach:

  • Vor der Geburt das Wochengeld
  • Ab der Geburt die Familienbeihilfe
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Steuerliche Begünstigungen in Form von Absetz- und Freibeträgen für Familien (z.B. Kinderfreibetrag, Familienbonus Plus)

Mehr Info zu Checklist - Beruf und Finanzielles bei der Geburt eines Kindes

Die Höhe der Familienbeihilfe hängt vom Alter des Kindes ab. Für das Kalenderjahr 2025 beträgt die Familienbeihilfe pro Kind und Monat:

  • Ab der Geburt: 138,40 Euro
  • Ab 3 Jahren: 148 Euro
  • Ab 10 Jahren: 171,80 Euro
  • Ab 19 Jahren: 200,40 Euro

Durch die Geschwisterstaffelung erhöht sich der monatliche Gesamtbetrag der Familienbeihilfe für jedes Kind. Eltern mit drei oder mehr Kindern können den Mehrkindzuschlag erhalten.

Die Gutschrift der monatlichen Familienbeihilfe am Girokonto erfolgt (unabhängig von Samstagen, Sonn- oder Feiertagen) spätestens am 8. des Monats. Dies betrifft Überweisungen auf ein Girokonto innerhalb des SEPA-Raumes.
Mehr Info zu Höhe der Familienbeihilfe

Ja, auch für Eltern von Studierenden kann die Familienbeihilfe gewährt werden. Das ist grundsätzlich bis zum 24. Lebensjahr des Kindes möglich.

Für die Weitergewährung der Familienbeihilfe nach dem 18. Geburtstag des Kindes müssen die Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Die Vorlage von Leistungsnachweisen muss beim Finanzamt Österreich erfolgen.
Mehr Info zu Familienbeihilfe für Studierende

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Ich bin für die Erziehung eines Kindes verantwortlich

Letzte Aktualisierung: 21. März 2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt