Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Allgemeines zu IBAN und BIC

Bei Inlandszahlungen und seit 1. Februar 2016 auch bei grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen innerhalb des EWR ist kein BIC mehr erforderlich.

Internationale Kontonummer (IBAN)

Mit der internationalen Kontonummer IBAN und der internationalen Bankleitzahl BIC werden Bankverbindungen in der EU einheitlich dargestellt. Der Zahlungsverkehr kann dadurch automatisiert werden, das ermöglicht schnellere und günstigere Überweisungen.

IBAN wird die standardisierte internationale Bankkontonummer (englisch: International Bank Account Number) genannt. Die IBAN ist immer gleich aufgebaut, je nach Herkunftsland ist sie jedoch unterschiedlich lang. Österreichische IBAN haben immer 20 Stellen.

IBAN_Info_HELP.jpg

Grafik-Quelle: Oesterreichische Nationalbank

Neu an der IBAN sind die ersten vier Stellen. Die ersten zwei Stellen sind mit Buchstaben besetzt und geben an, in welchem Land das Konto geführt wird. Die Länderkennung für österreichische Konten ist immer AT. Darauf folgt eine zweistellige Prüfziffer, die dazu dient, Fehlerüberweisungen zu vermeiden. Dann kommt die fünfstellige bisherige Bankleitzahl, gefolgt von der elfstelligen bisherigen Kontonummer (inklusive Nullen).

Die eigene IBAN ist online unter den Telebankingdaten zu finden oder sie kann bei der kontoführenden Bank erfragt werden. Unternehmerinnen/Unternehmer sollten ihre IBAN auf Geschäftsbriefen und Rechnungen immer anführen.

Bei elektronischen Zahlungsaufträgen wird die IBAN zur Gänze ohne Leerzeichen eingegeben. Bei handschriftlichen Aufträgen ist zur leichteren Lesbarkeit die Darstellung der IBAN in Blöcken zu je vier Zeichen möglich.

Internationale Bankleitzahl (BIC)

Beim BIC (englisch: Bank Identifier Code) handelt es sich um die eindeutige Kennung einer Bank. Der BIC ist auf internationaler Ebene, was die Bankleitzahl (BLZ) auf nationaler Ebene darstellt. Ein BIC-Code besteht aus acht oder elf Stellen. Häufig werden für den BIC auch die Begriffe SWIFT, SWIFT-Code oder SWIFT-Adresse verwendet.

BIC-Info_klein.jpg

Grafik-Quelle: Oesterreichische Nationalbank

Der BIC der kontoführenden Bank ist auf den Kontoauszügen ersichtlich bzw. online unter den Telebankingdaten zu finden.

Bei Inlandszahlungen und seit 1. Februar 2016 auch bei grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen innerhalb des EWR ist kein BIC erforderlich. Sofern der neue Beleg Zahlungsanweisung verwendet wird genügt es, die IBAN der Zahlungsempfängerin/des Zahlungsempfängers anzugeben (sie beinhaltet die Bankverbindung).

IBAN und BIC (→ OeNB)

Letzte Aktualisierung: 01.08.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion