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Corona Richtlinien für das Schuljahr 2022/2023

Auszug aus dem Rundschreiben: Sichere Schule – Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23; Rundschreiben des BMBWF GZ 2022-0.612.216

Eingangsphase mit freiwilligem Testangebot am Schuljahresbeginn
Die Schülerinnen und Schüler sollten nach Möglichkeit am ersten Schultag bereits mit einem gültigen (PCR)-Test an die Schule kommen. Darüber hinaus werden in der ersten Schulwoche am Montag, Dienstag und Mittwoch an allen Schulen Antigentests angeboten, die von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Verwaltungspersonal freiwillig genutzt werden können. Bei Schülerinnen und Schülern unter 14 Jahren ist auch bei freiwilliger Teilnahme eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen erforderlich.
Für die zweite Schulwoche erhalten alle Schülerinnen und Schüler die das möchten, drei Antigen-Schnelltest für die Verwendung zu Hause, damit sie sich z.B. Sonntagabend oder Montag Früh testen können.

Verkehrsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Schulbereich
Die Pflicht zur Absonderung bei einer Infektion mit SARS-CoV-2, sofern diese absolut symptomfrei verläuft (kein Halskratzen, keine Müdigkeit und Abgeschlagenheit usw.) wurde mit dem 1. August 2022 aufgehoben und durch eine grundsätzlich zehntägige Verkehrsbeschränkung ersetzt. Dies bedeutet eine durchgängige Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2 Maske beim Kontakt mit anderen Personen. Die Infektion bleibt aber weiterhin meldepflichtig.

Für Schüler/innen der Primarstufe, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt, gilt – egal ob sie Symptome zeigen oder nicht – ein generelles Betretungsverbot der Schule, da davon ausgegangen wird, dass Kinder in diesem Alter eine Maske nicht während der gesamten Unterrichtsdauer korrekt tragen können. Das Betretungsverbot gilt in der Primarstufe auch für externe Personen.