Notwendige Beilagen:
- Maßstäbliche Darstellung (2-fach)
- Beschreibung (2-fach)
- Zustimmung des Grundeigentümers und zusätzlich, wenn Straßengrund abzutreten ist, ein Teilungsplan
- Energieausweis (2-fach) laut §15 Abs. 3 NÖ BO 2014
Wichtiges:
Beginn des Bauens erst 6 Wochen nach Erstattung der Bauanzeige, sofern die Baubehörde nicht
- die Vorlage weiterer Unterlagen fordert
- die notwendige Einholung eines Gutachtens mitteilt oder
- die Ausführung des Vorhabens untersagt