Immer wieder kommt es bei der Müllabfuhr zu Schwierigkeiten, weil die Zufahrtsstraßen zu den einzelnen Liegenschaften die erforderliche, lichte Höhe von mind. 4,5 m nicht aufweisen.
Wir wollen nochmals darauf aufmerksam machen, dass die Zufahrtsstraßen und Wege zu den einzelnen Liegenschaften eine lichte Höhe von mindestens 4,5 m aufweisen müssen. Aufgrund einer Erkenntnis des OGH haftet der Eigentümer der Bäume bei Schäden an den Müllfahrzeugen.
Bitte achten Sie darauf, dass Bäume und Hecken entlang von Straßen und Gehwegen regelmäßig so zurückgeschnitten werden, dass das sogenannte Lichtraumprofil frei bleibt:
- 2,2 m Höhe über Gehwegen
- 4,5 m Höhe über Fahrbahnen
Äste und Sträucher dürfen nicht in den Verkehrsraum ragen.
So sorgen Sie für Sicherheit und freie Sicht im Straßenverkehr. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!