Raummiete


Raum
Größe (m²)
bis 4 Stunden
über 4 Stunden
Saal
250
€ 206,-

€ 344,-

halber Saal
125
€ 103,-

€ 172,-

Foyer und Küche
130
€ 171,-

€ 285,-

Keller
160
€ 132,-€ 220,-
halber Keller80€ 66,-€ 110,-
Sessellager
40

€ 33,-

€ 55,-

Ausstattung


Beamer u. Leinwand

€ 20,-

Tontechnik

€ 20,-

Kombidämpfer und Fritteuse

€ 50,-

Energiepauschale für Starkstromnutzung (z.B. für Imbisswagen, etc...)€ 30,-

Geschirr, Gläser, Kühlschränke und Spülmaschine sind in der Miete für Foyer und Küche inkludiert.

Weiters ist ein Sodagenerator sowie ein Durchlaufkühler für Bier im Mietpreis für das Foyer inbegriffen.



Personal


Reinigung

€ 17,- / Stunde

Übergabe / Übernahme

€ 17,- / Stunde

Techniker

€ 17,- / Stunde

Für Vereine der Marktgemeinde St. Georgen am Ybbsfelde gibt es Vergünstigungen.
Nähere Infos dazu erhalten Sie am Gemeindeamt unter Tel. 07473 2312-12 oder per Mail: andrea.gerstner@st-georgen-ybbsfelde.gv.at

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Saal nach der Veranstaltung bis spätestens 7 Uhr des Folgetages besenrein zu übergeben.

Die Preise werden jährlich indexangepasst.


Im gesamten Georgsaal besteht ein Plakatierverbot.

Bei Buchung ist eine Mietvereinbarung für die Nutzung des Georgsaals mit dem Vermieter (Marktgemeinde St. Georgen am Ybbsfelde zu unterzeichnen.

Diese Mietvereinbarung besteht im Wesentlichen aus folgendem Inhalt:

Für allfällige Bewilligungen (gewerberechtliche, feuerpolizeiliche, AKM, o.ä.) hat der Veranstalter auf eigene Kosten Sorge zu tragen. Die Rechtsvorschriften des NÖ Veranstaltungsgesetzes sind einzuhalten.
Bitte um Beachtung der Sperrstunde ab 03:00 Uhr, Musikdarbietungen müssen ab 02:00 Uhr beendet werden.
Nach 22:00 Uhr ist besondere Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Störender Lärm ist auch in der übrigen Zeit zu vermeiden.

Die Flucht- und Rettungswege sind während der gesamten Veranstaltung frei zu halten.
Die Feuerwehr-Notversorgung im Außenlager sowie die Handfeuerlöscher im Gebäude dürfen während der Veranstaltung nicht verstellt sein.
Im gesamten Innenbereich herrscht absolutes Rauchverbot.
Es gilt ein Verbot von Pyrotechnik und Feuerwerkskörpern im gesamten Ortsgebiet St. Georgen am Ybbsfelde.

Die Marktgemeinde St. Georgen am Ybbsfelde behält sich das Recht vor, reservierte Termine für das Folgejahr bis spätestens 01.12. des aktuellen Jahres abzusagen, falls Eigenbedarf für den Georgsaal seitens der Gemeinde oder der Pfarre besteht.
Weiters behält sich die Marktgemeinde St. Georgen am Ybbsfelde das Recht vor, bei Veranstaltungen, die das Folgejahr betreffen, Preisänderungen per 01.01. im Rahmen der Indexanpassung vorzunehmen.
Eine Untermiete oder eine sonstige Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist nicht gestattet.

Nach Beendigung der Veranstaltung ist der übergebene Schlüssel und das zur Verfügung gestellte Inventar schnellstmöglich, spätestens an dem der Veranstaltung folgenden Werktag dem Gemeindeamt zu übergeben.

Jegliche Veranstaltung, die die christliche Moral und Sittenlehre sowie die Würde der Menschen und Menschenrechte verletzen, wird ausnahmslos abgelehnt und darf im Georgsaal nicht stattfinden.

Der Veranstalter hat für die gesamte Müllentsorgung selbst Sorge zu tragen.
Restmüllsäcke können je nach Bedarf am Gemeindeamt für EUR 7,06 erworben werden und sind bitte am Hinterausgang des Georgsaals bei den Mülltonnen abzustellen.

Haftung

Der Veranstalter haftet für sämtliche Beschädigungen, die am Veranstaltungsgebäude, den Außenanlagen und der Einfriedung sowie an den überlassenen Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenständen, technischen Anlagen und Geräten entstehen.
Insbesondere hat der Veranstalter für den ordnungsgemäßen Verschluss der Mieträume zu sorgen. 
Die Marktgemeinde St. Georgen am Ybbsfelde oder deren Bedienstete übernehmen keine Haftung für Sach- und/oder Personenschäden, die während der Mietzeit dem Veranstalter selbst, den Besuchern der Veranstaltung oder Dritten entstehen. Der Veranstalter stellt die Marktgemeinde St. Georgen am Ybbsfelde als Vermieter sowie die Pfarre St. Georgen am Ybbsfelde als Eigentümer diesbezüglich haftungsfrei.
Die Marktgemeinde St. Georgen am Ybbsfelde übernimmt weiters keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von mitgeführten Gegenständen.
Grundsätzlich wurde ein Betrieb mit der Durchführung des Winterdienstes beauftragt, welches auch die Haftung dafür übernimmt, bei starkem Schneefall wird speziell in den Nachtstunden ersucht, die Stiege selbst vom Schnee frei zu halten.
Bei Schlüsselverlust werden die dadurch entstehenden Kosten (z.B. für das Auswechseln der Schlösser und die Neuanschaffung der Schlüssel) dem Veranstalter in Rechnung gestellt.