VOR Schnupperticket


Was sind VOR-Schnuppertickets und wo sind sie gültig? 

Die VOR‐Schnuppertickets sind übertragbare Verkehrsverbund‐Jahreskarten, die von allen St. Georgnerinnen und St. Georgnern  (Hauptwohnsitzer), bei der Turmöl-Tankstelle in Balldorf tageweise entliehen werden können.
Es stehen 2 Tickets zur Verfügung.  Diese sind auf allen VOR-Linien in der gesamten Ostregion (Wien + NÖ + Burgenland) gültig.

Wie kann ich ein Ticket ausleihen?

  1. Karten selbst reservieren auf: www.schnupperticket.at/st-georgen-ybbsfelde
  2. Am Ausleihtag bei der Turmöl Tankstelle in Balldorf abholen
  3. Ausweis vorlegen
  4. Nach Rückkunft die Karten bei der Tankstelle retournieren

Für all jene die keine Möglichkeit zur Online-Reservierung haben, können die Fahrkarten auch am Gemeindeamt (Tel.: 07473/2312) reserviert werden.

Wie oft und wie lange darf ein Ticket entliehen werden?

Das Ticket kann an drei Tagen im Jahr entliehen werden. Eine Reservierung ist jedoch nur für maximal zwei aufeinander folgende Tage möglich.
Darüber hinaus sind weitere Entlehnungen möglich. Diese sind ausschließlich für kurzfristige Reservierungen vorgesehen: Ist ein Ticket zum Wunschtermin noch verfügbar, dann darf dieses max. 3 Tage vor dem vorgesehenen Datum reserviert werden. 

Nutzungsbedingungen


Die VOR‐Schnuppertickets (VOR KlimaTicket Metropolregion Wien + NÖ + Burgenland) sind übertragbare Verkehrsverbund‐Jahreskarten, die von allen St. Georgnerinnen und St. Georgnern, bei der Turmöl-Tankstelle in Balldorf tageweise entliehen werden können. Es stehen 2 Tickets zur Verfügung.

Die Fahrkartengültigkeit
Das VOR Schnupperticket MetropolRegion ist auf allen VOR‐Linien in der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland) gültig ‐ öffentlicher und privater Schienenverkehr, Stadtverkehre und Verkehrsverbünde (inkl. WESTbahn  Amstetten/Wien). Davon ausgenommen sind touristische Angebote wie die Waldviertelbahn, Wachaubahn, Schneebergbahn, Schafbergbahn, Vienna Airport Lines, CAT.

Kinder bis zum Alter von 6 Jahren können kostenlos mitfahren und benötigen kein eigenes Schnupperticket. Kinder zwischen 6 und 15 Jahren fahren ermäßigt (oder mit dem 2. Schnupperticket). Jugendliche ab 15 Jahren zahlen den Vollpreis oder  benötigen ein eigenes Schnupperticket. In Wien können Sie auch zwei Kinder bis 15 Jahre mitnehmen. Zusätzlicher Bonus: Gratis Hundemitnahme.

Ausleihbedingungen
Das VOR‐Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket haben. (Ausnahme Samstag‐Kinder‐Mitfahrbonus in Wien)

Wer ist ausleihberechtigt?
Die Fahrkarten können von allen Bürgerinnen und Bürgern, die einen Hauptwohnsitz in St. Georgen am Ybbsfelde gemeldet haben, für bis zu zwei aufeinander folgende Tage ausgeliehen werden.

Der Ausleihvorgang
Die Fahrkarten können im Bürgerservice des Gemeindeamtes (Tel.: 07473/2312) oder online mit Registrierung unter schnupperticket.at reserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Onlinestornierungen sind nur bis 1 Woche vor Ausleihdatum möglich, kurzfristige Stornierungen nur in der Bürgerservicestelle.

Die reservierten Tickets können bei der Turmöl-Tankstelle in Balldorf während der Öffnungszeiten (ab 7.00 Uhr) abgeholt werden . Die Ticketrückgabe hat während der Öffnungszeiten bei der Turmöl-Tankstelle oder außerhalb der Öffnungszeiten bis spätestens 6.30 Uhr am Folgetag der Entlehnung in den Briefkasten (neben Eingangstüre) zu erfolgen. (d.h. die Tickets stehen für die nächste Reservierung wieder ab 7.30 Uhr zur Verfügung!)

Öffnungszeiten Turmöl-Tankstelle in Balldorf:
- Montag ‐ Freitag: von 6.00 ‐ 22.00 Uhr
- Samstag, Sonntag und Feiertag: von 7.00 ‐ 20.00 Uhr

Bei der Entlehnung wird die Fahrkarten‐Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen mit der Unterschrift bestätigt und verbindlich akzeptiert, ebenso ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen!

Mehrmals‐Entlehnungen
Pro Person sind max. 3 Entlehnungen pro Jahr möglich. Darüber hinaus sind weitere Entlehnungen möglich, jedoch nur kurzfristig (Vorreservierungen max. 3 Tage vor dem Termin) und nur bei Verfügbarkeit.

Was ist wenn?

  • Werden Karten kurzfristig (weniger als 1 Woche vor Entlehnung) storniert, werden diese als Entlehnung gerechnet.
  • Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des Fahrkartenrestwertes verantwortlich. Der Mindestersatz beträgt € 500,‐
  • Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung), wird den Fahrkarten‐NutzerInnen eine  Verspätungsgebühr von € 50,‐ pro Fahrkarte/Tag verrechnet.
  • Für Entlehnende, die die Streckenkarten reserviert haben und denen aus diesen Gründen kein Schnupperticket bereitgestellt werden kann, werden von der Gemeinde die Kosten einer Streckenkarte  Amstetten-Wien-retour, 2. Klasse ersetzt.

Haftungen
Die Gemeinde behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis spätestens eine Woche vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen
bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.