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Gemeinderatswahl 2020

Wahlinformation und Kundmachung der Kandidaten für die Gemeinderatswahl 2020

Am 26. Jänner 2020 wird der Gemeinderat neu gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Deshalb wurde Ihnen im Dezember eine „Amtliche Wahlinformation - Gemeinderatswahl 2020“ zugestellt.

Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben-/Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert. Doch was ist mit all dem zu tun?

Wenn Sie am 26. Jänner 2020 im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil die Wahlbehörde nicht mehr im  Wählerverzeichnis suchen muss.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil diese personalisiert ist. Sie haben zur Beantragung einer Wahlkarte drei Möglichkeiten:

  • Persönlich im Gemeindeamt,
  • schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder
  • elektronisch im Internet.

Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.

Unsere Tipps: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 22. Jänner 2020, 24 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24.01.2020, 12:00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragstellung ist bis Freitag, den 24.01.2020, 12:00 Uhr möglich. Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt eingeschrieben und nachweislich (RSb) auf Ihre angegebene Zustelladresse.

Wählen mit Wahlkarten

Vor dem Wahltag:
Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 26.01.2020 um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen

Am Wahltag:

  • Durch persönliche Stimmabgabe in jedem Sprengel Ihrer Gemeinde oder
  • Sie können Ihre unterschriebene Briefwahlkarte in Ihrem Wahlsprengel bis zum Schließen des Wahllokales abgeben oder durch Boten überbringen lassen oder
  • beim Besuch der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde (nur innerhalb des Gemeindegebietes möglich)

Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der „Amtlichen Wahlinformation“ dienen lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung bei der Wahlkartenantragstellung sowie bei der Wahldurchführung im Wahllokal.

Kundmachung

Gemäß § 34 der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350, werden hiermit die Wahlvorschläge der wahlwerbenden Parteien für die Wahl in den Gemeinderat veröffentlicht.

Wahllokale und Wahlzeiten:

  • Sprengel 1: in der Volksschule St. Georgen/Y von 07:00 - 14:00 Uhr
    Balldorf, Gumpenberg, Hermannsdorf, Perasdorf, St. Georgen/Y. und Triesenegg
  • Sprengel 2: im Feuerwehrhaus Krahof von 08:00 - 14:00 Uhr
    Krahof und Thalling
  • Sprengel 3: in der Volksschule St. Georgen/Y von 07:00 - 14:00 Uhr
    Allersdorf, Galtbrunn, Hart, Leutzmannsdorf und Matzendorf

KU_Wahlvorschläge.pdf

Donnerstag, 23. Januar 2020