Kinderrechte-Volksbegehren | Volksbegehren GIS Gebühr abschaffen und für uneingeschränkte Bargeldzahlung
Verlautbarung übe das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen Kinderrechte-Volksbegehren | Volksbegehren GIS Gebühr abschaffen und für uneingeschränkte Bargeldzahlung
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16. August 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. In dieser Gemeinde (diesem Magistrat) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse (an folgenden Adressen)
an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 19. September 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Dienstag, 20. September 2022, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Mittwoch, 21. September 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 22. September 2022, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Freitag, 23. September 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Samstag, 24. September 2022, von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Sonntag, 25. September 2022, geschlossen,
Montag, 26. September 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (26. September 2022), 20.00 Uhr, durchführen.