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Kinderrechte-Volksbegehren | Volksbegehren GIS Gebühr abschaffen und für uneingeschränkte Bargeldzahlung

Verlautbarung übe das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen Kinderrechte-Volksbegehren | Volksbegehren GIS Gebühr abschaffen und für uneingeschränkte Bargeldzahlung

Aufgrund der am 29. Juni 2022 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist

von Montag, 19. September 2022, bis (einschließlich) Montag, 26. September 2022,

in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16. August 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. In dieser Gemeinde (diesem Magistrat) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse (an folgenden Adressen)

Gemeindeamt (Bürgerservice) 3304 St. Georgen am Ybbsfelde, Marktstraße 30


an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 19. September 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Dienstag, 20. September 2022, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Mittwoch, 21. September 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 22. September 2022, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Freitag, 23. September 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Samstag, 24. September 2022, von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Sonntag, 25. September 2022, geschlossen,
Montag, 26. September 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr,

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (26. September 2022), 20.00 Uhr, durchführen.