St. Georgen am Ybbsbfelde - Unsere Gemeinde

Mehr Sicherheit durch neue Begegnungszone

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Im Bereich rund um Kindergarten, Sport- und Freizeitanlagen gilt ab sofort besondere Rücksichtnahme: Die Gemeindestraßen „Feuerwehrplatz“ sowie die „Unionstraße“ vom Fußballplatz bis zur Feuerwehr wurden als Begegnungszone ausgewiesen. In diesem Bereich gilt ab sofort eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.

Entlang der neuen Begegnungszone befinden sich zahlreiche stark frequentierte Einrichtungen und Freizeitbereiche – darunter Sport- und Spielplätze, Kindergarten sowie Spazier- und Wanderwege. Dementsprechend sind hier täglich viele FußgängerInnen, RadfahrerInnen und vor allem auch Kinder unterwegs.


Was gilt in der Begegnungszone?

  • Höchstgeschwindigkeit 20 km/h 
  • Gleichberechtigte Nutzung aller Verkehrsteilnehmer
  • FußgängerInnen dürfen die gesamte Fahrbahn benützen
  • Nebeneinanderfahren von Rädern und E-Scootern ist erlaubt
  • FußgängerInnen u. RadfahrerInnen dürfen von Fahrzeuglenkern nicht behindert werden
  • Sowohl in der Begegnungszone als auch beim Verlassen gelten die allgemeinen Vorrangregeln
  • Halten und Parken ist an den ausgewiesenen Stellen erlaubt