Begriffe mit D

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Drittstaatsangehöriger

Drittstaatsangehörige sind Personen, die weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen), noch Schweizerinnen/Schweizer, sind.
Hinweis: Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.
Weiterführende Links Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion