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Stadtgemeinde Amstetten - Änderung des Raumordnungsplanes

Die
Stadtgemeinde
Amstetten
beabsichtigt,
das
örtliche
Raumordnungsprogramm
abzuändern
und
übermittelt
Ihnen
in
der
Beilage
die
Kundmachung
Nr.
87/2020
und
die
Auflistung
der
beabsichtigten
Änderungen
gem.
5
24,
Abs.
5,
Raumordnungsgesetz
2014,
LGBI.
3/2015
Die Stadtgemeinde Amstetten beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern und übermittelt Ihnen in der Beilage die Kundmachung Nr.87/2020 und die Auflistung der beabsichtigten Änderungen gem. §524, Abs.5 ,NÖRaumordnungsgesetz 2014 ,LGBI.3/2015.

Kundmachung_Amstetten.pdf

Montag, 13. Juli 2020