Stellungskundmachung
Vorläufiger Stellungsplan des Militärkommandos Niederösterreich - Geburtsjahrgang 2007
Bitte beachten Sie Folgendes:
1. Für den Bereich des Militärkommandos NIEDERÖSTERREICH werden die Stellungspflichtigen durch die Stellungskommission ST. PÖLTEN, Kommandogebäude Feldmarschall Hess, Hessstraße 17, 3101 ST. PÖLTEN der Stellung unterzogen. Das Stellungsverfahren nimmt in der Regel 1 1/2 Tage in Anspruch.
2. Die Stellungspflichtigen haben sich bis 0700 Uhr des Stellungstages im Stellungshaus einzufinden, können aber, wenn es aus verkehrstechnischen Gründen zwingend erforderlich ist, schon am Vorabend bis 2200 Uhr erscheinen (für Unterkunft im Stellungshaus ist gesorgt). Aufgrund der aktuellen COVID-Lage wird empfohlen, erst am Stellungstag anzureisen.
3. Zur Überprüfung der Identität und Staatsbürgerschaft sind mitzubringen: Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis der Republik Österreich, Führerschein usw.), eigener Staatsbürgerschaftsnachweis (entfällt bei Vorlage von Reisepass oder Personalausweis der Republik Österreich), bei Doppelstaatsbürgerschaft ein entsprechender Nachweis, Geburtsurkunde, E-Card, eventuell Heiratsurkunde.
4. Zur Beurteilung des Gesundheitszustandes sind mitzunehmen: Eventuell vorhandene ärztliche Atteste (hierfür besteht kein Anspruch auf Kostenvergütung) sowie der ausgefüllte und unterschriebene medizinische Fragebogen.
5. Zur Beurteilung des Ausbildungsstandes ist mitzunehmen: Eine gültige Schulbestätigung bzw. ein gültiger Lehrvertrag.
6. Bei Vorliegen besonders schwerwiegender Gründe besteht die Möglichkeit, dass Stellungspflichtige auf ihren Antrag in einem anderen Bundesland oder zu einem anderen Termin der Stellung unterzogen werden.
7. Stellungspflichtige, die durch Krankheit oder aus sonstigen schwerwiegenden unverschuldeten Gründen am Erscheinen vor der Stellungskommission verhindert sind, haben dies unter Beilage einer entsprechenden Bestätigung umgehend der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos NIEDERÖSTERREICH mitzuteilen. Für Personen, die eine dauernde schwere körperliche oder geistige Behinderung aufweisen, wird die umgehende Kontaktaufnahme mit der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos NIEDERÖSTERREICH empfohlen.
8. Bei etwaigen Fragen wenden Sie sich bitte an die Ergänzungsabteilung des Militärkommandos NIEDERÖSTERREICH entweder per E-Mail bundesheer.n(a)bmlv.gv.at oder telefonisch unter 050201. Die Vermittlung wird Sie dann mit der zuständigen Stelle verbinden.
ACHTUNG! Aufgrund von personellen Engpässen bei der Stellungsstraße ST. PÖLTEN kann es sein, dass es, wie bereits im Jahr 2024, fallweise zu einer Reduzierung der Anzahl der Stellungspflichtigen zum vorgesehenen Stellungstermin der entsprechenden Gemeinde laut Stellungsplan kommen kann.
Jeder Stellungspflichtige wird persönlich mittels „Ladung zur Stellung“ über seinen Stellungstermin schriftlich informiert.
Quelle: www.bundesheer.at
stellung_noe_2025.pdf
Stellungskundmachung 2025
Montag, 16. Dezember 2024