Stellungskundmachung

Vorläufiger Stellungsplan des Militärkommandos Niederösterreich - Geburtsjahrgang 2006

Bitte beachten Sie Folgendes:

1. Für  den  Bereich  des  Militärkommandos  NIEDERÖSTERREICH  werden  die  Stellungspflichtigen  durch  die  Stellungskommission  ST.  PÖLTEN,  Kommandogebäude  Feldmarschall Hess, Hessstraße 17, 3101 ST. PÖLTEN der Stellung unterzogen. Das Stellungsverfahren nimmt in der Regel 1 1/2 Tage in Anspruch.

2. Die Stellungspflichtigen haben sich bis 0700 Uhr des Stellungstages im Stellungshaus einzufinden, können aber, wenn es aus verkehrstechnischen Gründen zwingend erforderlich ist, schon am Vorabend bis 2200 Uhr erscheinen (für Unterkunft im Stellungshaus ist gesorgt). Aufgrund der aktuellen COVID-Lage wird empfohlen, erst am Stellungstag anzureisen.

3. Zur Überprüfung  der  Identität  und  Staatsbürgerschaft sind mitzubringen:  Amtlicher Lichtbildausweis  (Reisepass, Personalausweis der  Republik Österreich,  Führerschein usw.), eigener Staatsbürgerschaftsnachweis (entfällt bei Vorlage von Reisepass oder Personalausweis der Republik Österreich), bei Doppelstaatsbürgerschaft ein entsprechender Nachweis, Geburtsurkunde, E-Card, eventuell Heiratsurkunde.

4. Zur Beurteilung des Gesundheitszustandes sind mitzunehmen: Eventuell vorhandene ärztliche Atteste (hierfür besteht kein Anspruch auf Kostenvergütung) sowie der ausgefüllte und unterschriebene medizinische Fragebogen.

5. Zur Beurteilung des Ausbildungsstandes ist mitzunehmen: Eine gültige Schulbestätigung bzw. ein gültiger Lehrvertrag.

6. Bei  Vorliegen  besonders  schwerwiegender  Gründe  besteht  die  Möglichkeit,  dass  Stellungspflichtige  auf  ihren  Antrag  in  einem  anderen  Bundesland  oder  zu  einem anderen Termin der Stellung unterzogen werden.

7. Stellungspflichtige, die durch Krankheit oder aus sonstigen schwerwiegenden unverschuldeten Gründen am Erscheinen vor der Stellungskommission verhindert sind,  haben  dies  unter  Beilage  einer  entsprechenden  Bestätigung  umgehend  der  Ergänzungsabteilung  des  Militärkommandos  NIEDERÖSTERREICH  mitzuteilen.  Für  Personen,  die  eine  dauernde  schwere  körperliche  oder  geistige  Behinderung  aufweisen,  wird  die  umgehende  Kontaktaufnahme  mit  der  Ergänzungsabteilung  des Militärkommandos NIEDERÖSTERREICH empfohlen.

8. Bei etwaigen Fragen wenden Sie sich bitte an die Ergänzungsabteilung des Militärkommandos NIEDERÖSTERREICH entweder per E-Mail bundesheer.n(a)bmlv.gv.at oder telefonisch unter 050201. Die Vermittlung wird Sie dann mit der zuständigen Stelle verbinden.

Quelle: www.bundesheer.at


Vorläufiger Stellungsplan

stellung_noe_2024.pdf

Freitag, 08. März 2024