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Volksbegehren Lieferkettengesetz | GIS Gebühren NEIN | Beibehaltung Sommerzeit | BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN! | Unabhängige JUSTIZ sichern

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen Lieferkettengesetz Volksbegehren | GIS Gebühren NEIN | Beibehaltung Sommerzeit | BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN! | Unabhängige JUSTIZ sichern

Aufgrund der am 27. Dezember 2022 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist

von Montag, 17. April 2023, bis (einschließlich) Montag, 24. April 2023,

in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 13. März 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

In dieser Gemeinde (diesem Magistrat) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse (an folgenden Adressen)

Gemeindeamt (Bürgerservice) 3304 St. Georgen am Ybbsfelde, Marktstraße 30

an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 17. April 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Dienstag, 18. April  2023, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Mittwoch, 19. April  2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 20. April  2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Freitag, 21. April  2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Samstag, 22. April  2023, geschlossen,
Sonntag, 23. April  2023, geschlossen,
Montag, 24. April  2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (24. April 2023), 20.00 Uhr, durchführen.

Text_Lieferkettengesetz.pdf

Text des Volksbegehrens Lieferkettengesetz
Montag, 13. März 2023

Text_GIS-Gebuehren-NEIN.pdf

Text des Volksbegehrens GIS Gebühre NEIN
Montag, 13. März 2023

Text_Beibehaltung-Sommerzeit.pdf

Text des Volksbegehrens Beibehaltung Sommerzeit
Montag, 13. März 2023

Text_BARGELD-Zahlung-Obergrenze-NEIN.pdf

Text des Volksbegehrens Bargeld-Zahlung: Obergrenze Nein
Montag, 13. März 2023

Text_Unabhängige-JUSTIZ.pdf

Text des Volksbegehrens Unabhängige Justiz sichern
Montag, 13. März 2023