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Volksbegehren: Untersuchungsausschüsse live übertragen | Verbot für Kinder-Instagram | Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung | Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung! | Asylstraftäter sofort abschieben | Rettung unserer Sparbücher

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen Untersuchungsausschüsse live übertragen | Verbot für Kinder-Instagram | Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung | Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung! | Asylstraftäter sofort abschieben | Rettung unserer Sparbücher

Aufgrund der am 1. Februar 2023 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist

von Montag, 19. Juni 2023, bis (einschließlich) Montag, 26. Juni 2023,

in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 15. Mai 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

In dieser Gemeinde (diesem Magistrat) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse (an folgenden Adressen)

Gemeindeamt (Bürgerservice) 3304 St. Georgen am Ybbsfelde, Marktstraße 30

an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 19. Juni 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Dienstag, 20. Juni 2023, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Mittwoch, 21. Juni 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 22. Juni 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Freitag, 23. Juni 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Samstag, 24. Juni 2023, geschlossen,
Sonntag, 25. Juni 2023, geschlossen,
Montag, 26. Juni 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (24. April 2023), 20.00 Uhr, durchführen.

Text_Untersuchungsausschuesse-live-uebertragen.pdf

Text des Volksbegehrens Untersuchungsausschüsse live übertragen
Montag, 13. März 2023

Text_Verbot-fuer-Kinder-Instagram.pdf

Text des Volksbegehrens Verbot für Kinder Instagram
Montag, 13. März 2023

Text_Lebensmittelrettung-statt-Lebensmittelverschwendung.pdf

Text des Volksbegehrens Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung
Montag, 13. März 2023

Text_Umsetzung-der-Lebensmittelherkunftskennzeichnung.pdf

Text des Volksbegehrens Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung
Montag, 13. März 2023

Text_Asylstraftaeter_sofort_abschieben.pdf

Text des Volksbegehrens Asylstraftäter sofort abschieben
Montag, 13. März 2023

Text_Rettung-unserer-Sparbuecher.pdf

Text des Volksbegehrens Rettung unserer Sparbücher
Montag, 13. März 2023