Im Bereich rund um Kindergarten, Sport- und Freizeitanlagen gilt ab sofort besondere Rücksichtnahme: Die Gemeindestraßen „Feuerwehrplatz“ sowie die „Unionstraße“ vom Fußballplatz bis zur Feuerwehr wurden als Begegnungszone ausgewiesen. In diesem Bereich gilt ab sofort eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
Entlang der neuen Begegnungszone befinden sich zahlreiche stark frequentierte Einrichtungen und Freizeitbereiche – darunter Sport- und Spielplätze, Kindergarten sowie Spazier- und Wanderwege. Dementsprechend sind hier täglich viele FußgängerInnen, RadfahrerInnen und vor allem auch Kinder unterwegs.
Was gilt in der Begegnungszone?
- Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
- Gleichberechtigte Nutzung aller Verkehrsteilnehmer
- FußgängerInnen dürfen die gesamte Fahrbahn benützen
- Nebeneinanderfahren von Rädern und E-Scootern ist erlaubt
- FußgängerInnen u. RadfahrerInnen dürfen von Fahrzeuglenkern nicht behindert werden
- Sowohl in der Begegnungszone als auch beim Verlassen gelten die allgemeinen Vorrangregeln
- Halten und Parken ist an den ausgewiesenen Stellen erlaubt