Freie Wohnungen
Sämtliche Eigentums- u. Mietwohnungen wurden von den Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgesellschaften "Schönere Zukunft" und "die Siedlung" errichtet.
Wir ersuchen Sie, Informationen über freie Wohnungen unter nachstehendem Links zu erfragen:
Erwerb einer Eigentumswohnung durch Erbschaft
Allgemeine Informationen
Falls die Erbin/der Erbe die Verbücherung nicht binnen eines Jahres nach Einantwortung beantragt, hat die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär den gesetzlichen Auftrag, anstelle der Erbin/des Erben die Verbücherung des Verlassenschaftsergebnisses zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Einantwortungsbeschluss des Verlassenschaftsgerichtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder
- Selbstberechnungserklärung von einer Notarin/einem Notar (ÖNK) oder von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt (ÖRAK)
Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
