Freie Wohnungen


Sämtliche Eigentums- u. Mietwohnungen wurden von den Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgesellschaften "Schönere Zukunft"  und "die Siedlung" errichtet.

Wir ersuchen Sie, Informationen über freie Wohnungen unter nachstehendem Links zu erfragen:


Amtsverlust

Werden Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

  • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
  • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
  • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

Rechtsgrundlagen

§ 27 Strafgesetzbuch (StGB)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Letzte Aktualisierung: 01.06.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz