Freie Wohnungen


Sämtliche Eigentums- u. Mietwohnungen wurden von den Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgesellschaften "Schönere Zukunft"  und "die Siedlung" errichtet.

Wir ersuchen Sie, Informationen über freie Wohnungen unter nachstehendem Links zu erfragen:


Mindestanforderungen für die Haltung von Hamstern

Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Hamstern folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:

  • Goldhamster müssen einzeln gehalten werden.
  • Zwerghamsterarten wie Dsungarische-, Campbell-, Roborowski-Zwerghamster dürfen auch paarweise gehalten werden.
  • Die Käfiggröße muss mindestens 60 x 30 x 40 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen.
  • Hamstern muss Einstreu aus grabefähigem Substrat in einer Mindesthöhe von 5 cm angeboten werden.
  • Wird Hamstern ein Laufrad oder eine ähnliche Vorrichtung zur Verfügung gestellt, so muss diese verletzungssicher sein.

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 27.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion