Freie Wohnungen
Sämtliche Eigentums- u. Mietwohnungen wurden von den Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgesellschaften "Schönere Zukunft" und "die Siedlung" errichtet.
Wir ersuchen Sie, Informationen über freie Wohnungen unter nachstehendem Links zu erfragen:
Verfassungsgerichtshof
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat vor allem die Aufgabe, die Einhaltung der Verfassung, zu der auch die Grundrechte gehören, zu kontrollieren. Er ist insbesondere dazu berufen, Bundes- und Landesgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit, Verordnungen von Verwaltungsbehörden auf ihre Gesetzmäßigkeit und letztinstanzliche Bescheide von Verwaltungsbehörden auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen und allenfalls aufzuheben. Auch Wahlen können beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden.
Die zwei "Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts", nämlich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) und der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), nehmen eine Sonderstellung innerhalb der österreichischen Gerichtsbarkeit ein. Sie unterstehen nicht dem Bundesministerium für Justiz. Beide Gerichtshöfe haben ihren Sitz in Wien und sind für das gesamte Bundesgebiet zuständig.
