Freie Wohnungen
Sämtliche Eigentums- u. Mietwohnungen wurden von den Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgesellschaften "Schönere Zukunft" und "die Siedlung" errichtet.
Wir ersuchen Sie, Informationen über freie Wohnungen unter nachstehendem Links zu erfragen:
Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Vorarlberg
Die Haltung eines Listenhundes ist in Vorarlberg bewilligungspflichtig. Als Listenhunde bzw. Kampfhunde gelten in Vorarlberg:
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Mastino Napoletano
- Mastin Espanol
- Fila Brasileiro
- Argentinischer Mastiff
- Mastiff
- Bullmastiff
- Tosa Inu
- Bordeaux Dogge
- Dogo Argentino
- Ridgeback
- Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
- Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen
Im Einzelfall und bei Listenhunden werden Maulkorb, Leinenzwang und/oder Verwahrungsauflagen mittels Bescheid vorgeschrieben. Zuständige Behörde ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister.
Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.
Rechtsquellen
Letzte Aktualisierung: 23.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
