Freie Wohnungen


Sämtliche Eigentums- u. Mietwohnungen wurden von den Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgesellschaften "Schönere Zukunft"  und "die Siedlung" errichtet.

Wir ersuchen Sie, Informationen über freie Wohnungen unter nachstehendem Links zu erfragen:


Mindestanforderungen für die Haltung von Degus

Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Degus folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:

  • Degus müssen paarweise oder in Gruppen gehalten werden.
  • Die Käfig- oder Terrariengröße muss pro Paar mindestens 100 x 50 x 100 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen. Für jedes weitere ausgewachsene Tier sind 20 Prozent der Bodenfläche hinzuzurechnen.
  • Degus muss eine dreidimensionale Anordnung der Käfigstrukturen, eine Einstreuhöhe von mindestens 10 cm und ein Sandbad angeboten werden.

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 27.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion