Freie Wohnungen


Sämtliche Eigentums- u. Mietwohnungen wurden von den Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgesellschaften "Schönere Zukunft"  und "die Siedlung" errichtet.

Wir ersuchen Sie, Informationen über freie Wohnungen unter nachstehendem Links zu erfragen:


Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)

Allgemeine Informationen

Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:

  • die betreuungsbedürftige Person selbst
  • die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
  • Dritte (z.B. Angehörige)

Zusätzliche Informationen

Onlineratgeber: Personenbetreuung

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Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus