Freie Wohnungen
Sämtliche Eigentums- u. Mietwohnungen wurden von den Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgesellschaften "Schönere Zukunft" und "die Siedlung" errichtet.
Wir ersuchen Sie, Informationen über freie Wohnungen unter nachstehendem Links zu erfragen:
Verlassenschaftsverfahren
Das zuständige Standesamt verständigt bei einem Todesfall das Verlassenschaftsgericht (Bezirksgericht (BMJ)), in dessen Sprengel die Verstorbene/der Verstorbene den letzten Wohnsitz hatte.
Das Gericht leitet daraufhin ein Verlassenschaftsverfahren ein. Die Notarin/der Notar, die/der je nach Wohnort und Sterbetag zuständig ist, lädt als "Gerichtskommissärin"/ "Gerichtskommissär" die Hinterbliebenen zur sogenannten "Todesfallsaufnahme".
Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Dieser ist bei Behörden- oder Bankwegen mit Rechtskraftstempel vorzulegen.
Ausführliche Informationen zum Ablauf eines Verlassenschaftsverfahrens finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at im Kapitel "Erben und Vererben".
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österreichische Notariatskammer
