Freie Wohnungen


Sämtliche Eigentums- u. Mietwohnungen wurden von den Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgesellschaften "Schönere Zukunft"  und "die Siedlung" errichtet.

Wir ersuchen Sie, Informationen über freie Wohnungen unter nachstehendem Links zu erfragen:


Fälligkeit

Unter Fälligkeit versteht man jenen Zeitpunkt, ab dem Ansprüche geltend gemacht werden können (z.B. Bezahlung einer Rate). In der Regel wird die Fälligkeit einer Forderung bei Vertragsabschluss vereinbart.

Hinweis:

Wurde kein Fälligkeitstermin festgelegt, können Gläubigerinnen/Gläubiger die Forderungen von Schuldnerinnen/Schuldnern durch Mahnung jederzeit einfordern.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion