Freie Wohnungen
Sämtliche Eigentums- u. Mietwohnungen wurden von den Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgesellschaften "Schönere Zukunft" und "die Siedlung" errichtet.
Wir ersuchen Sie, Informationen über freie Wohnungen unter nachstehendem Links zu erfragen:
Schenkungssteuer
Seit dem 1. August 2008 fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist weiterhin die Grunderwerbsteuer (USP) zu entrichten. Es besteht ab diesem Zeitpunkt jedoch eine Meldepflicht bei gewissen Schenkungen (USP).
Zu beachten ist aber, dass für bestimmte Schenkungen eine Schenkungsmeldung vorzunehmen ist.
Für Schenkungen unter Lebenden ist Schenkungssteuer zu entrichten, wenn die Übergabe des geschenkten Vermögenswertes vor dem 1. August 2008 erfolgte.
Tipp:Bei Liegenschaften ist die vorausschauende Übergabe zu Lebzeiten in der Regel günstiger.
Rechtsgrundlagen
§§ 120, 121, 121a Bundesabgabenordnung (BAO)
