Freie Wohnungen


Sämtliche Eigentums- u. Mietwohnungen wurden von den Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgesellschaften "Schönere Zukunft"  und "die Siedlung" errichtet.

Wir ersuchen Sie, Informationen über freie Wohnungen unter nachstehendem Links zu erfragen:


Pflichtteil

Die Nachkommen und die Ehegattin/der Ehegatte bzw. die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner der/des Verstorbenen bekommen auch dann einen Mindestanteil aus dem Wert der Verlassenschaft, wenn die/der Verstorbene im Testament jemanden anderen zur Erbin/zum Erben eingesetzt hat. Dieser Mindestanteil wird Pflichtteil genannt.

Das bedeutet, dass die/der Verstorbene nicht über ihr/sein gesamtes Vermögen letztwillig frei verfügen kann.

Pflichtteilsrecht

Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion