Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Der Gemeinderat beabsichtigt das Örtliche Raumordnungsprogramm in der Katastralgemeinde Leutzmannsdorf abzuändern.
Der Entwurf wird gemäß § 25a iVm § 25 und § 24 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von 6.10.2025 bis 17.11.2025 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Dieser kann auch über die beigefügten PDF-Dateien begutachten werden.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung zu ziehen.
St.-Georgen-am-Ybbsfelde-OeROP-2003-16.-Aend.-Entwurf-Plaene_signed.pdf
Donnerstag, 09. Oktober 2025
St.-Georgen-am-Ybbsfelde-OeROP-2003-16.-Aend.-Entwurf-Bericht_signed.pdf
Donnerstag, 09. Oktober 2025
St.-Georgen-am-Ybbsfelde-OeROP-2003-16.-Aend.-Uebersicht_signed.pdf
Donnerstag, 09. Oktober 2025