Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Der Gemeinderat beabsichtigt das Örtliche Raumordnungsprogramm in der Katastralgemeinde Leutzmannsdorf abzuändern.

Der Entwurf wird gemäß § 25a iVm § 25 und § 24 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von 6.10.2025 bis 17.11.2025 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Dieser kann auch über die beigefügten PDF-Dateien begutachten werden.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung zu ziehen.