Information zur Veranstaltungsanmeldung
Die gesetzlichen Bestimmungen für Veranstaltungen sind in jedem Bundesland anders geregelt. Die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen in Niederösterreich ist seit 2007 im NÖ Veranstaltungsgesetz geregelt. Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zur Veranstaltungsanmeldung.
Wann ist eine Veranstaltung anzumelden?
Öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich bei der zuständigen Behörde (Gemeindeamt) anzumelden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen das NÖ Veranstaltungsgesetz nicht zur Anwendung kommt:
- Nicht öffentliche (d.h. private) Feste und Feiern;
- Veranstaltungen von juristischen Personen öffentlichen Rechts sowie politischen Parteien im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereiches;
- Veranstaltungen zur Religionsausübung von gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften;
- Veranstaltungen, die unter die Bestimmungen des Vereinsgesetzes 2002 oder des Versammlungsgesetzes 1953 fallen oder deren Durchführung aufgrund des Glücksspielgesetzes dem Bund vorbehalten ist;
- Veranstaltungen der Bundestheater;
- Veranstaltungen in gewerbebehördlich genehmigten Gastgewerbebetriebsanlagen in dem dafür vorgesehenen und genehmigten Umfang;
- Ausstellungen in baubehördlich bewilligten Gebäuden, wenn der bewilligte Verwendungszweck die Durchführung der geplanten Veranstaltung umfasst;
- Sportveranstaltungen, die ihrer Art nach eine Gefährdung der Zuschauer nicht erwarten lassen;
- Vorträge, Kurse, Vorlesungen, Ausstellungen und Filmvorführungen, die überwiegend wissenschaftlichen Zwecken, Unterrichts- oder Volksbildungszwecken dienen;
- Veranstaltungen von Schulen, Musikschulen, Heimen, Kindergärten und Horten oder von Schülern, Heimbewohnern und Kindern im Rahmen der genannten Einrichtungen;
- Kulturelle und sportliche Veranstaltungen sowie Veranstaltungen zum Zweck der Jugendbildung von Vereinen, deren satzungsmäßiger Zweck in der Pflege aller Bereiche des Jugendlebens (Jugendorganisationen) besteht, ausgenommen Tanzveranstaltungen;
- Ausstellungen von Mustern oder Waren durch Gewerbetreibende sowie Ausstellungen von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen;
- Veranstaltungen, die nach ihrer Art im Volksbrauchtum begründet sind, wie z.B. Platzkonzerte, Faschingsumzüge etc;
- Filmvorführungen in Gebäuden mit Geräten, die üblicherweise auch in Haushalten verwendet werden;
- Veranstaltungen im üblichen Zusammenhang mit einer Erwerbsausübung, wie Werbeveranstaltungen, Präsentationen, Werbefilme, Leistungs-, Verkaufs- oder Modeschauen;
Bei welcher Behörde ist eine Veranstaltung anzumelden?
Veranstaltungen, die unter das NÖ Veranstaltungsgesetz fallen, sind in der Regel am Gemeindeamt des Veranstaltungsortes anzumelden.
Wie ist eine Veranstaltung anzumelden?
Die Veranstaltung ist schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Bescheinigungen, Nachweise, Erklärungen und Konzepte anzumelden. Das Antragsformular finden Sie hier.
Wann ist spätestens eine Veranstaltung anzumelden?
Veranstaltungen sind bei der Gemeinde spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzumelden.
Welche Kosten fallen bei einer Veranstaltungsanmeldung an?
Je nach Dauer der Veranstaltung fallen für die Anmeldebestätigung folgende Verwaltungsabgaben an
(jährliche Anpassung):
- bis zu 3 Tage: € 53,00
- mehr als 3 Tage: € 79,50
Für Anmeldungen und weitere Informationen steht Ihnen Herr Reinhold Hiemetsberger gerne zur Verfügung.
Für weitere Infos: NÖ Veranstaltungsgesetz