Auszahlung Jagdpacht 2024

Die allgemeine Auszahlung der Anteile erfolgt im Bürgerservice des Gemeindeamtes in der Zeit von 01.02.2024 bis 31.07.2024.

Der Jagdpacht der Genossenschaftsjagden St. Georgen am Ybbsfelde und Krahof wurde bei der Gemeindekasse erlegt.

Gemäß § 37 Abs. 3 NÖ. Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500 in der derzeit geltenden Fassung, liegt der Jagdpachtverteilungsplan in der Zeit vom 15.01.2024 bis 29.01.2024 während der Parteienverkehrszeiten in der Gemeindekanzlei zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Begründete Beschwerden gegen die Feststellung der Anteile sind schriftlich beim Obmann des Jagdausschusses in der Zeit vom 15.01.2024 bis 29.01.2024 einzubringen. Eingebrachte Beschwerden sind vom Obmann des Jagdausschusses ohne Verzug der Bezirksverwaltungsbehörde zur Entscheidung vorzulegen.

Die allgemeine Auszahlung der Anteile erfolgt im Bürgerservice des Gemeindeamtes in der Zeit von 01.02.2024 bis 31.07.2024.

Falls eine Überweisung des Jagdpachtanteiles gewünscht wird, ist im Gemeindeamt (07473/2312) die Bekanntgabe der Bankverbindung erforderlich. Beträge unter € 15,-  (Bagatellbeträge) sind grundsätzlich bei der Gemeindekasse zu beheben.

Gemäß dem Beschluss der Jagdausschüsse werden nicht abgeholte Anteile dem neuen Pacht des nächsten Jagdjahres hinzugerechnet. Der jährliche Pacht und die nicht abgeholten Beträge bilden die Berechnungsgrundlage für den neuen Pacht der einzelnen Grundbesitzeranteile.