Information Kinderbetreuung
Sehr geehrte Eltern!
Wie Sie bereits den Medien entnehmen konnten, wird der Kindergartenbetrieb nun eingeschränkt, um soziale Kontakte zu minimieren und um damit der rasanten Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken.
Alle Virologen sagen uns, dass der Coronavirus sich exponentiell verbreitet. Unser aller Ziel muss es sein, die sozialen Kontakte stark zu reduzieren. Bereits durch eine Reduktion um ein Viertel ist es möglich, den Anstieg der Infektionen um bis zu 50 % zu verringern. Damit schützen wir insbesondere die ältere Generation und auch Personen mit chronischen Erkrankungen sowie Menschen mit einem geschwächten Immunsystem.
Für den Zwergennest-, Kindergarten- und Schulbetrieb bedeutet dies, dass diese eingeschränkt offengehalten werden.
Es soll ein Kinderbetreuungsangebot für jene Kinder gewährleistet werden, deren Eltern arbeiten müssen. Zu diesen Personengruppen zählen jedenfalls:
- Ärztinnen/Ärzte sowie weiteres medizinisches Personal
- Pflegepersonal
- Personal von Blaulichtorganisationen
- Mitglieder von Einsatz- und Krisenstäben
- Personen, die in der Versorgung tätig sind: Angestellte in Apotheken, Supermärkten und öffentlichen Verkehrsbetrieben
- Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher.
Das Fernbleiben der Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr sowie in der Volksschule ist aufgrund dieses außergewöhnlichen Ereignisses eine gerechtfertigte Verhinderung.
Veranstaltungen sind per sofort AUSNAHMSLOS abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Dies gilt insbesondere für Ausflüge, Kindergarten- und Schulfeste, Elternabende,..
Darüber hinaus ist dringend an die Eigenverantwortung der Eltern zu appellieren, die Kinder möglichst zu Hause zu lassen und nur in absoluten Ausnahmefällen zur Betreuung ins Zwergennest, den Kindergarten oder die Volksschule zu bringen.
Wo immer möglich, sind die Kinder von den Eltern und Bezugspersonen selbst zu betreuen. In keinem Fall dürfen zur Betreuung die Großeltern herangezogen werden (Risikogruppe sind Menschen ab 65 Jahren, chronisch Kranke und immungeschwächte Personen).
Wenden Sie sich im Falle einer notwendigen Betreuung bitte direkt an die Kindergarten- bzw. Schulleitung.
- Zwergennest und Kindergarten: 07473/2450
- Volksschule: 07473/2305
Die Kosten für Kindergartentransport, Nachmittagsbetreuung, usw. wurden bis einschließlich März vorgeschrieben und werden im Nachhinein aliquot vergütet. Ein gesonderter Antrag ist dazu nicht notwendig. In den Monaten April und Mai erfolgt die Vorschreibung nur nach Bedarf.
Diese Maßnahmen gelten vorerst bis auf Widerruf.
Informationen zur Neuen Mittelschule Blindenmarkt finden Sie hier.
Informationen zur Musikschule Ybbsfeld finden sie hier.
20200213_Nachmittagsbetreuung_Anmeldung.pdf
Anmeldeformular Nachmittagsbetreuung Volksschule
Montag, 20. April 2020