Kundmachung: Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogramms - Katastralgemeinde Leutzmannsdorf
Der Gemeinderat beabsichtigt das Örtliche Raumordnungsprogramm in der Katastralgemeinde Leutzmannsdorf abzuändern.
Der Entwurf wird gemäß § 25a iVm § 25 und § 24 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von 6.10.2025 bis 17.11.2025 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Den Entwurf können Sie über folgenden Link abrufen: kommunaldialog.at/verfahren/.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung zu ziehen.
SKM_C451i25100610300.pdf
Donnerstag, 09. Oktober 2025