Unterstützungserklärungen für Volksbegehren

Derzeit können für folgende, beim Bundesministerium für Inneres registrierte Volksbegehren, Unterstützungserklärungen abgegeben werden:

  • (001/2025) KAMPFHUNDERASSEN: ZUCHTVERBOT / IMPORTVERBOT
  • (002/2025) Einschränkung privates Feuerwerk
  • (003/2025) Bitcoin für Österreich
  • (004/2025) Vereinbarkeit Studium - Arbeit
  • (005/2025) flächendeckendes privates Böllerverbot
  • (006/2025) Smartmeter-Diktatur beenden!
  • (007/2025) SOS PFLEGE!
  • (008/2025) Nie wieder Krieg
  • (009/2025) Mountainbiken Freies WEGERECHT
  • (010/2025) Insektenverbot im Essen
  • (011/2025) THC-Grenzwert Anpassung
  • (012/2025) FRIEDENSPOLITIK statt KRIEG
  • (013/2025) Kinderschutz jetzt!
  • (014/2025) Nummernfafeln für Fahrräder
  • (015/2025)  Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige
  • (016/2025) Abschaffung des Präsenzdienstes
  • (017/2025) Anerkennung Staat Palästina
  • (018/2025) Pensionsalter muss bleiben
  • (019/2025) Karenzbegehren
  • (020/2025) Neue gerechte Firmenzielsetzung
  • (021/2025) Erdverkabelung statt Monstermasten
  • (001/2026) Abtreibungs-Strafgesetz-Paragraphen streichen: Neu
  • (002/2026) Abtreibungspille rezeptfrei: Neu
  • (003/2026) Fahrschulinsolvenz - Fahrschüler schützen
  • (004/2026) Neuwahl - Volksbegehren

Personen, die in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für die genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur - „ID-Austria“)) möglich.

Zur Online-Unterstützung von Volksbegehren

Nähere Details zu den einzelnen Volksbegehren finden Sie auf www.oesterreich.gv.at