Unterstützungserklärungen für Volksbegehren
Derzeit können für folgende, beim Bundesministerium für Inneres registrierte Volksbegehren, Unterstützungserklärungen abgegeben werden:
- (002/2024) Feuerwehr Volksbegehren – Umsatzsteuerrückerstattung
- (003/2024) Abtreibungspille rezeptfrei
- (004/2024) Abtreibungs-Strafgesetz-Paragraphen streichen
- (005/2024) Gratis Verhütung
- (006/2024) Inflationssenkungsgesetz FÜR Österreicher!
- (007/2024) Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
- (008/2024) Verfassungsgerichtshof ohne Parteipolitik
- (009/2024) Keine BARGELD-Obergrenze
- (010/2024) Kein ORF-Zwangsbeitrag
- (011/2024) WHO-Austritt JETZT
- (012/2024) Tierschutz einforderbar machen
- (013/2024) Energieangebot erweitern
- (014/2024) Absicherung Pensionssystem JETZT
- (015/2024) Strafmündigkeit senken!
- (016/2024) Gleichbehandlung für Verheiratete
- (017/2024) Transparenz im Parlament
- (018/2024) ORF Gehälter beschränken!
- (019/2024) Polizei - kritischer Personalmangel
- (020/2024) Wahlbeteiligung bestimmt Parteienförderung
- (021/2024) Stoppt SKY SHIELD
- (022/2024) Abschaffung Sommerzeit
- (023/2024) AUSTRITT EUROPÄISCHE MENSCHENRECHTSKONVENTION
- (024/2024) Karfreitag-Feiertag für Alle
- (025/2024) Tempolimit - Volksbefragung
- (026/2024) Stromkostensenkung durch Patentförderänderungsgesetz
- (027/2024) Gentechnik klar Kennzeichnen
- (028/2024) Abwahl des Bundespräsidenten
Personen, die in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für die genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „Bürgerkartenumgebung“ , insbesondere per „Handysignatur“) möglich.
Zur Online-Unterstützung von Volksbegehren
Nähere Details zu den einzelnen Volksbegehren finden Sie auf www.oesterreich.gv.at