Trinkwasseruntersuchung 2024

Information zu den gesetzlichen Bestimmungen über die Nutzung von Hausbrunnen

• Grundsätzlich gilt für alle Brunnenbesitzer: Alle Privathaushalte, die im Versorgungsbereich der Ortswasserleitung liegen und ihren Wasserbedarf nicht ausschließlich aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz decken, sind verpflichtet, ihr Trinkwasser alle fünf Jahre untersuchen zu lassen und den Befund der Gemeinde unaufgefordert vorzulegen.

• Alle Gewerbetreibende sowie der Handel müssen, sofern sie Lebensmittel herstellen oder Mitarbeiter beschäftigen, einmal jährlich eine Untersuchung durchführen und der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorlegen. Dazu gehören auch bäuerliche Betriebe, wie beispielsweise ab Hof Verkäufer, landwirtschaftliche Direktvermarkter und Zimmervermieter.

Durch die gemeinsame Durchführung der Trinkwasseruntersuchung aller Gemeinden der Kleinregion, können die Untersuchungen durch ein Umweltlabor zu einem sehr günstigen Preis angeboten werden.

Anmeldung bei Ihrer Gemeinde bis 26. April 2024. Die Untersuchung erfolgt im Zeitraum von Mitte Mai bis Ende Juli. Zur Terminvereinbarung werden Sie telefonisch vom Untersuchungsinstitut kontaktiert (Agrolab Austria, 4714 Meggenhofen, Trappenhof Nord 3). Teilnehmen können alle privaten Haushalte sowie Wassergenossenschaften und Gewerbebetriebe. Bei der Anwendung von chemisch-technischen Aufbereitungsverfahren und bei eingesetzten Desinfektionsverfahren, wird der erweiterte Untersuchungsumfang gesondert verrechnet.

Donau-Ybbsfeld-Trinkwasser2024.pdf

Donnerstag, 18. Januar 2024