Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Der Gemeinderat beabsichtigt das Örtliche Raumordnungsprogramm in den Katastralgemeinden Hermannsdorf, Krahof und Leutzmannsdorf abzuändern.
Der Entwurf wird gemäß § 25a iVm § 25 und § 24 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von 19.02.2025 bis 02.04.2025 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
20250219_Kunmachung_ROP_Aenderung.pdf
Mittwoch, 19. Februar 2025
St. Georgen am Ybbsfelde ÖROP 2003 15. Änderung Übersicht_signed.pdf
Mittwoch, 19. Februar 2025