Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Der Gemeinderat beabsichtigt das Örtliche Raumordnungsprogramm in den Katastralgemeinden Hermannsdorf, Krahof und Leutzmannsdorf abzuändern.

Der Entwurf wird gemäß § 25a iVm § 25 und § 24 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von 19.02.2025 bis 02.04.2025 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.