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Straßensperre L95 in Hermannsdorf

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Amstetten über die Sperre der L95 (Ortsdurchfahrt Hermannsdorf) vom 15. bis 31. Juli 2024

Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten verordnet gemäß § 43 Abs 1a StVO 1960 zur Durchführung von Bauarbeiten auf oder neben der L 95 im Bereich von km 0,800 bis km 0,900 im Gemeindegebiet von St. Georgen/Ybbsfelde, folgende vorübergehende Verkehrsverbote und –beschränkungen bis zur Beendigung der Arbeiten, jedoch nicht länger als bis zum 31. Juli 2024:

1. „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ (§ 52 lit a Z 1 StVO 1960) im jeweiligen Baustellen- und Arbeitsbereich der L 95.

2. „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ (§ 52 lit a Z 1 StVO 1960) mit dem Zusatz „Zufahrt bis Baustelle gestattet“ jeweils bei den vorgelagerten Kreuzungen.

3. „Geschwindigkeitsbeschränkung“ (§ 52 lit a Z 10a und § 52 lit a Z 10b StVO 1960)

a) auf 30 km/h von 25 m vor der jeweiligen Arbeitsstelle während der gesamten Baudauer

b) auf 50 km/h von 50 m vor bis 25 m vor der jeweiligen Arbeitsstelle im Freilandbereich während der gesamten Baudauer

Gemäß § 44 StVO 1960 tritt diese Verordnung mit der Aufstellung der Verkehrszeichen durch den Bauführer in Kraft.

Für die Bezirkshauptfrau

S t e i n k o g l e r