Freie Wohnungen
Sämtliche Eigentums- u. Mietwohnungen wurden von den Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgesellschaften "Schönere Zukunft" und "die Siedlung" errichtet.
Wir ersuchen Sie, Informationen über freie Wohnungen unter nachstehendem Links zu erfragen:
Handyvertrag
Das Eingehen einer vertraglichen Bindung für ein Vertragshandy ist in der Regel erst mit Erreichen der Volljährigkeit, also mit dem 18. Geburtstag, möglich. Zuvor können die Eltern einen Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber für die/ Jungendliche/den Jugendlichen abschließen, bzw. hat diese/dieser die Möglichkeit, ein Wertkartenhandy zu erwerben. Als Vertragspartner übernimmt der Elternteil, der die Unterschrift geleistet hat, auch die Haftung für die Zahlungen an den Mobilfunkbetreiber.
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 25.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
