Flurstraße wird zur Fahrradstraße

Am Verbindungsweg zwischen Leutzmannsdorf und Hermannsdorf ist die Durchfahrt nun nur noch für Radfahrer gestattet. Ausgangspunkt für die Maßnahme ist die notwendige Verbesserung der Verkehrssicherheit entlang des Weges, sowie die Erweiterung des örtlichen Radwegenetzes.

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Die Flurstraße wird häufig als Abkürzung zwischen den Ortschaften Leutzmannsdorf und Hermannsdorf genutzt. Vor allem Fußgänger und Radfahrer nutzen sie seit der Errichtung der Radwegunterführung bei der Postbrücke als Route zum Ortszentrum und als Alternative zur stark befahrenen B1.

Das dadurch gestiegene Verkehrsaufkommen sowie überhöhte Geschwindigkeiten, Fahrbahnbreite und schlechte Aussicht, sorgten entlang des schmalen Verbindungsweges immer wieder für Gefahrensituationen zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern.

Durch Verordnung wurde der Verbindungsweg nun zur Fahrradstraße erklärt. Gültig ist diese ab Montag, dem 15. Juli 2024. Von der gesetzten Verkehrsmaßnahme sollen künftig vor allem die Radfahrer profitieren. So soll ab 2025 auch die neu geplante Route des Ybbstalradweges über den Verbindungsweg führen und den Radfahrern ein sicheres Vorankommen im Straßenverkehr ermöglichen.

Auf der Fahrradstraße ist das Durchfahren für KFZ grundsätzlich verboten. Diese müssen künftig den Fahrweg über die B1 nutzen, um in den nächstgelegenen Ort zu gelangen. Ausgenommen von der gesetzlichen Vorschrift sind Anrainer zur Zu- und Abfahrt, sowie Einsatzorganisationen, Straßendienst, Müllabfuhr und Omnibusse des Kraftlinienverkehrs. Außerdem ist in der gekennzeichneten Fahrradstraße eine Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h einzuhalten.