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Leinenpflicht bei Hunden - Bitte beachten Sie die Gesetze!

Da es immer wieder zu Missverständnissen zwischen Hundehaltern und Passanten (Spaziergängern oder Radfahrern) kommt, wird im folgenden Teil kurz auf die Leinenpflicht bei Hunden eingegangen.

Die im NÖ Hundehaltegesetz vorgeschriebene Maulkorb- oder (und) Leinenpflicht trifft dann zu, wenn der Hund (unabhängig vom Alter) an öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich oder funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes, sowie in Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen geführt wird.

Außerhalb des Ortsgebietes können Hunde ohne Maulkorb und Leine geführt werden, wobei die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und des Jagdgesetzes einzuhalten sind. So ist es strafbar, wenn man den Hund wildern oder herumstreunen lässt, sodass sich das Tier der Aufsichtspflicht des Halters entzieht und sich außerhalb der Rufweite befindet.

Es liegt in Ihrer Verantwortung! Ein Anliegen ist es, dass die Hundebesitzer auf ihre vierbeinigen Weggefährten so achtgeben, dass die Kinder geschützt werden.


(c) Foto: Karin Wülfing / pixelio.de