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Teuerungsausgleich: Niederösterreich hilft

Blau-Gelbes Schulstartgeld, Blau-Gelber Strompreisrabatt, Blau-Gelber Wohnzuschuss/-beihilfe, Blau-Gelbe Pendlerhilfe, Blau-Gelber Heizkostenzuschuss

Blau-Gelbes Schulstartgeld  
Niederösterreich hilft beim Schulstart 2022 mit 100 Euro für jedes Schulkind und jeden Lehrling.

Voraussetzungen für den Erhalt


  • Bezug der Familienbeihilfe für den Schüler oder die Schülerin bzw. den Lehrling
  • Hauptwohnsitz des Antragstellers oder der Antragstellerin in NÖ
  • Haupt- oder Nebenwohnsitz des Schülers oder der Schülerin bzw. des Lehrling in NÖ und
  • Besuch einer Primar- oder Sekundarschule (Pflichtschule, AHS, HAK, HTL, LFS, LBS, …) durch Kinder und Jugendliche einer NÖ Familie

Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt durch den Bezieher oder die Bezieherin der Familienbeihilfe per Online-Formular an das Land Niederösterreich vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen. Volljährige Schüler und Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche die Familienbeihilfe persönlich beziehen und den Hauptwohnsitz in NÖ haben, können als Antragsteller auftreten.  
Eine Antragstellung ist pro Schüler oder Schülerin bzw. Lehrling, für den oder die Familienbeihilfe bezogen wird, im Antragszeitraum von 16.08.2022 bis 04.02.2023 nur einmal möglich.

Kriterien für die Gewährung der Förderung
Erfüllung der in den Förderrichtlinien vorgeschriebenen Voraussetzungen. Die Förderung kann ausschließlich für alle Schüler oder Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche im Schuljahr 2022/23 eine Primar- oder Sekundarschule besuchen, beantragt werden.

Wurde der Förderbetrag auf Grund unrichtiger Angaben bezogen, ist dieser unverzüglich an das Land NÖ zurückzubezahlen. Für Jugendliche ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ist der Bescheid über den Familienbeihilfebezug verpflichtend im Online- Formular hochzuladen!


Blau-Gelber Strompreisrabatt

Niederösterreich hilft bei den Stromkosten mit einer Gutschrift von 11 Cent pro kWh für 80 % des Verbrauchs eines Durchschnittshaushalts.

- 1 Personenhaushalt: 169,58 Euro
- 2 Personenhaushalt: 272.36 Euro 
- 3 Personenhaushalt: 374,44 Euro
- 4 Personenhaushalt: 415,80 Euro
- 5 Personenhaushalt: 457,07 Euro
- pro weitere Person: 41,27 Euro

Für Kunden aller Energieversorger

ab 1.9. über Energieversorger oder Land NÖ 


Blau-Gelber Wohnzuschuss/-beihilfe

Niederösterreich hilft beim Wohnen und hat die Einkommensgrenzen bei den verschiedenen Beihilfen und Zuschüssen erhöht.

Erhöhung der Einkommensgrenzen
   - Bei der Wohnbeihilfe auf 2.000 Euro
   - Bei Wohnzuschuss alt auf 4.000 Euro
   - Bei Wohnzuschuss aus 2009 um 20%

Beantragung jederzeit beim Land NÖ möglich


Blau-Gelbe Pendlerhilfe

Niederösterreich hilft am Weg zur Arbeit und hat dafür die Einkommensgrenzen für die blau-gelbe Pendlerhilfe ausgeweitet.

Einkommensgrenzen werden ausgeweitet
- bei Einpersonenhaushalten um 20 %
- bei Mehrpersonenhaushalten um 8%

Bereits bewilligte Anträge werden automatisch mit der Erhöhung ausbezahlt

Beantragung noch bis Ende Oktober für das Jahr 2021


Blau-Gelber Heizkostenzuschuss

Niederösterreich hilft mit einer Verdoppelung des Heizkostenzuschusses auf 300 Euro.

150 Euro für die Heizperiode Okt. 2022 bis März 2023
+ 150 Euro Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss
= 300 Euro, welche gemeinsam ausbezahlt werden       

Beantragung voraussichtlich ab Oktober bei der Gemeinde möglich


Alle Infos unter www.noe.gv.at