Trinkwasseruntersuchung für Privathaushalte u. Gewerbetreibende

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Die Kleinregion Donau-Ybbsfeld bietet auch im Jahr 2026 wieder Trinkwasseruntersuchungen für alle Brunnenbesitzer in unserer Gemeinde an. Durch die gemeinsame Beauftragung aller Gemeinden der Kleinregion kann die Analyse zu besonders günstigen Konditionen erfolgen.

Die Untersuchung erfolgt im Zeitraum von Mitte Mai bis Ende Juli. Zur Terminvereinbarung werden Sie telefonisch vom Untersuchungsinstitut kontaktiert (Agrolab Austria, 4714 Meggenhofen, Trappenhof Nord 3).  Die Anmeldung ist bis 01. März 2026 am Gemeindeamt abzugeben. Das Anmeldeformular ist nachstehend beigefügt.


Folgende Varianten und Preise werden angeboten:


  • Variante 1: € 155,10 (inkl. MwSt.)
    Umfasst chemisch-physikalische und bakteriologische Untersuchung inkl. Gutachten mit schriftlichem Lokalaugenschein, Probenahme und Anfahrt. Zur Vorlage für die Behörde geeignet.*

  • Variante 2: € 132,95 (inkl. MwSt.)
    Umfasst chemisch-physikalische und bakteriologische Untersuchung inkl. Prüfbericht ohne Lokalaugenschein, Probenahme und Anfahrt.
    Zur Vorlage für die Behörde nicht geeignet.

  • Variante 3: € 81,24 (inkl. MwSt.)
    Umfasst bakteriologische Untersuchung, inkl. Prüfbericht ohne Lokalaugenschein, Probenahme und Anfahrt.
    Zur Vorlage für die Behörde nicht geeignet.

Teilnehmen können alle privaten Haushalte sowie Wassergenossenschaften und Gewerbebetriebe. Bei der Anwendung von chemisch-technischen Aufbereitungsverfahren und bei eingesetzten Desinfektionsverfahren, wird der erweiterte Untersuchungsumfang gesondert verrechnet.


* Für die Nutzung von Hausbrunnen gelten folgende gestzliche Bestimmungen:


  • Grundsätzlich gilt für alle Brunnenbesitzer: Alle Privathaushalte, die im Versorgungsbereich der Ortswasserleitung liegen und ihren Wasserbedarf nicht ausschließlich aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz decken, sind verpflichtet, ihr Trinkwasser alle fünf Jahre untersuchen zu lassen und den Befund der Gemeinde unaufgefordert vorzulegen.

  • Alle Gewerbetreibende sowie der Handel müssen, sofern sie Lebensmittel herstellen oder Mitarbeiter beschäftigen, einmal jährlich eine Untersuchung durchführen und der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorlegen. Dazu gehören auch bäuerliche Betriebe, wie beispielsweise ab Hof Verkäufer, landwirtschaftliche Direktvermarkter und Zimmervermieter.

Donau-Ybbsfeld-Trinkwasser2026.doc

Dienstag, 10. Februar 2026